Die in dieser Ausbildungsrichtung vermittelten Kenntnisse im wirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich sind die ideale Voraussetzung für ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule. Der Begriff Verwaltung in der Bezeichnung der Fachrichtung weist darauf hin, dass die Absolventen der zwölften Klasse mit der hier erworbenen “Allgemeinen Fachhochschulreife” hinsichtlich staatlicher und öffentlicher Verwaltungsberufe die gleiche Berechtigung erworben haben wie die Inhaber der “Allgemeinen Hochschulreife”. Dies bedeutet, dass sie für den gehobenen Dienst den Bewerbern mit “Allgemeiner Hochschulreife” gleichgestellt sind.
Neben den allgemeinbildenden Fächern liegt der Unterrichtsschwerpunkt in Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen. Zur Profilbildung gehören auch die Fächer Informatik, Rechtslehre, Volkwirtschaftslehre und Naturwissenschaften sowie einige Wahlpflichtfächer wie z.B. “Wirtschaft Aktuell‘ und – in englischer Sprache – “International Business Studies”.