Schülerwohnheim Berufsschule
Nähere Informationen zur Wohnheimunterbringung während des Blockunterrichts.
Willkommen in der faszinierenden Welt der Kältetechnik, wo sich Technik und Handwerk zu einer einzigartigen Symbiose vereinen! Stellen Sie sich vor, sie sitzen an einem heißen Sommertag in ihrem stickigen Zimmer und sehnen sich nach einer angenehmen Abkühlung. Genau hier kann die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik ins Spiel kommen. Aber wie funktioniert eigentlich die Magie hinter einer Klimaanlage, die ihr Zimmer in eine Oase der Frische verwandelt?
In der Ausbildung werden Sie nicht nur in der Werkstatt an faszinierenden Technologien arbeiten, sondern auch hautnah beim Kunden sein, um maßgeschneiderte Kälte- und Klimaanlagen zu installieren. Die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik bietet eine einzigartige Kombination aus handwerklichem Geschick und technischem Know-how. Hier werden Sie nicht nur zum Experten in der Werkstatt, sondern auch zum Service-Helden beim Kunden.
Als angehender Mechatroniker für Kältetechnik sind Sie der Architekt von Anlagen, der Mechaniker und Elektrotechniker in einem. Sie bauen nicht nur die Komponenten für Kälte- und Klimaanlagen zusammen, sondern sorgen auch für ihre reibungslose Montage beim Kunden. Von der Verlegung von Rohren bis zur Programmierung von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen – Sie werden zum Allrounder ausgebildet.
Tauchen Sie ein in die Welt der Mechatronik für Kältetechnik und werden Sie zum Architekten des Klimakomforts – bei uns lernen Sie nicht nur einen Beruf, sondern eine Leidenschaft kennen!
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Der handlungs- und praxisorientierte Unterricht in der Berufsschule vermittelt ergänzend zur betrieblichen Ausbildung die erforderlichen Theorieanteile.
Diese Ausbildungen bieten wir an:
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Berufsbild
Ein „cooler“ Beruf für alle diejenigen, die Spaß daran haben mit ihrer Arbeit Kälte zu erzeugen
Die wichtigsten Informationen für Ihren „coolen Beruf“ finden Sie hier: www.der-coolste-job-der-welt.de↗
Die Mechatroniker für Kältetechnik erstellen, reparieren, warten und planen Kühl-, Gefrier- und Klimaanlagen. Sie sind die Fachkräfte für funktionstüchtige Lebensmittelkühlungen z.B. in Supermärkten, Metzgereien und ebenso verantwortlich für eine angenehme Klimatisierung von Räumen und Gebäuden. Des Weiteren kennen sie sich auch mit Wärmepumpen aus, beraten Kunden über Möglichkeiten Energie und Kosten zu sparen und damit die Umwelt zu schonen.
Der Mechatroniker für Kältetechnik ist verantwortlich für den kompletten Aufbau seiner Kälteanlage. Er wählt Bauteile wie Verdichter, Verdampfer, Verflüssiger, Ventile, Regel- und Sicherheitseinrichtungen aus, verlegt Rohrleitungen und Kanäle. Neben den kältetechnischen Komponenten verdrahtet er seine Kälteanlage auch elektrisch, baut Schaltschränke mit Schützschaltungen und Motorschutzeinrichtungen auf, stellt elektronische Regler ein und geht sicher und sorgsam mit Kältemitteln beim Befüllen der Kälteanlage, wie auch bei deren Entsorgung um.
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre (42 Monate). Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss mit Interesse an Physik, Mathematik und Chemie sowie technisches Verständnis. Die Funktion einer Kälteanlage basiert auf physikalischen Gesetzen, daher sind Mechanik, Thermodynamik, Wärmelehre und Elektrotechnik sowie deren mathematische Berechnungen Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung.
Die Kältebranche expandiert weiterhin, so dass der Nachwuchsbedarf in diesem Handwerk sehr groß ist. Damit haben all diejenigen die sich für diesen „coolen“ Beruf entschieden haben die besten Voraussetzungen für eine sichere berufliche Zukunft. Für weitere Informationen zum Berufsbild können Sie zur Seite „Der coolste Job der Welt↗“ des Bundesinnungsverbandes des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks wechseln. Dort finden Sie auch Videos zu diesem Beruf.
Sie bauen Ihre Zukunft!
Ausbildungsstart
Wir benötigen die Anmeldungen für das erste (10. Jahrgangsstufe) bzw. für das zweite Ausbildungsjahr (11. Jahrgangsstufe), sofern die Auszubildenden die Berufsschule Lindau (B) nicht bereits besuchen.
Sofort in die 11. Jahrgangsstufe (2. Ausbildungsjahr) werden alle Umschüler bzw. Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit (z.B. Zweitlehre) eingeteilt.
Melden Sie mehrere Auszubildende für das erste bzw. zweite Ausbildungsjahr an, so geben Sie bitte an, ob Sie die Auszubildenden auf die Klassen 10a, 10b, 10c oder 10d; bzw. 11a, 11b, 11c oder 11d aufteilen wollen. Falls möglich kommen wir Ihren Wünschen nach.
Die endgültige Klasseneinteilung und die Zusendung des Blockplanes erfolgt ca. Ende Juli.
Unter Downloads I Berufsschule finden Sie die aktuellen Blockpläne. Daraus ersehen Sie die Blockwochen der 10. und 11. Klassen. (HWK = A-Klassen / IHK = B-Klassen).
Bitte beachten Sie:
Vor dem ersten Schultag sollte jeder Schüler die Informationen zum Schulbesuch lesen.
Wegen des Gesetzes zum „Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ muss seit 1. März 2020 jeder neu an der Schule angemeldet werden.
Unterricht / Organisation
Anmeldung
Die schulische Anmeldung des Auszubildenden/Umschülers erfolgt an der Berufsschule Lindau (B). Melden Sie sich Online hier auf der Homepage an, möglichst bis Ende April eines Kalenderjahres. Zur Anmeldung sind Auszubildende, Ausbildende und Erziehungsberechtigte gleichermaßen verpflichtet.
Aufnahme
Die Aufnahme von Schulpflichtigen erfolgt nur in die 10. Schülerjahrgangsstufe, d.h. in die Klasse des 1. Ausbildungsjahres. Auszubildende, denen eine Ausbildungszeitverkürzung eingeräumt wird, werden in den 11. Schülerjahrgang der Blockbeschulung in Lindau eingeschult. Die Anmeldung dieses Schülerkreises hat ebenfalls möglichst bis Ende April zu erfolgen.
Unterbringung
Die Unterbringung der Auszubildenden erfolgt in dem neben der Berufsschule liegenden Schülerwohnheim Lindau, Reutiner Str. 12, 88131 Lindau (B), Bushaltestelle „Reutiner Straße/Bodensee-Gymnasium“, Tel. 08382-21349.
Neben der Anmeldung an der Berufsschule ist auch eine separate Anmeldung beim Schülerwohnheim erforderlich.
Alle notwendigen Unterlagen und weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Schülerwohnheims↗.
Unterrichtszeit und Unterrichtswochen
Unterrichtszeiten sind verbindlich für jede Schülerjahrgangsstufe und -klasse festgelegt und können dem Blockplan entnommen werden. Stundentafeln und Blockpläne sind so bemessen, dass das Bildungsziel der Berufsschule erreicht wird.
Mitzubringen
Mitzubringen sind, außer den persönlichen Utensilien, komplettes Schreibzeug und Zeichengerät, Schreib- und Zeichenpapier in DIN A4, eine den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entsprechende Arbeitskleidung für den Werkstattunterricht einschließlich Arbeitsschuhen, u.U. vorhandene Lehrbücher, außerdem Sportbekleidung und Hallenturnschuhe mit nur hellen Sohlen, Badezeug und ausreichend Geldmittel (ca. 130,- €), um Ausgaben, z.B. Kopierkosten, Formelsammlung, Schlüsselpfand bezahlen zu können. Daneben sind je eine Kopie des Lehrvertrages und des letzten Zeugnisses mitzubringen.
Fahrtkosten
Fahrtkosten tragen die Blockschüler selbst. Übersteigen diese pro Familie Euro 420,- (ab 1. August 2012) im Schuljahr oder beziehen Familien Sozialhilfe, können sie unter Vorlage der kostengünstigsten Fahrkarte oder entsprechender Belege bei den für den Wohnort zuständigen Landratsämtern oder Stadtverwaltungen abgerechnet werden. Erhalten Eltern für 3 Kinder Kindergeld, werden die Fahrtkosten voll ersetzt. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die zuständigen Landratsämter bzw. Stadtverwaltungen.
Sonderbestimmungen für schulberechtigte und anerkannte Umschüler
Sie haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur und somit die Schulpflicht erfüllt. Sie werden bei verkürzter Ausbildungszeit nur am Schuljahresbeginn in den 11. und 12. Schülerjahrgang (d.h. 2. bzw. 3. Ausbildungsjahr) aufgenommen. Sie können auch jeweils nur einen der beiden Schülerjahrgänge besuchen, sind aber ausnahmslos verpflichtet, an allen Teilblöcken der betreffenden Jahrgangsfachklasse teilzunehmen. Sie haben die gleichen Pflichten wie schulpflichtige Schüler! Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung im Schülerheim besteht nicht, werden sie jedoch aufgenommen, gilt auch für sie die Heimordnung uneingeschränkt. Umschüler erhalten keinen Zuschuss für die Heimunterbringung, sie müssen demzufolge die Unterbringungskosten selbst bezahlen.
Blockpläne
Blockpläne der Mechatroniker für Kältetechnik sind unter Downloads – Berufsschule zu finden.
Ansprechpartner
Günter Köhler
Abteilungsleiter
E-Mail: guenter.koehler@bsz-lindau.de
Philipp Kopp
Abteilungsleiter
E-Mail: philipp.kopp@bsz-lindau.de
Innung
Für die Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz:
Für den Regierungsbezirk Mittelfranken:
Nähere Informationen zur Wohnheimunterbringung während des Blockunterrichts.